Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3
Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3
Für Menschen, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen einen beratenden Pflegeeinsatz in Anspruch zu nehmen – als Unterstützung für eine bestmögliche Versorgung daheim. Wer den Pflegegrad 1 hat oder ab Pflegegrad 2 Sachleistungen nutzt, kann dieses Beratungsangebot hingegen ganz flexibel und freiwillig nutzen, um sich wertvolle Tipps und Hilfe rund um die Pflege zu sichern.
Für Menschen, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen einen beratenden Pflegeeinsatz in Anspruch zu nehmen – als Unterstützung für eine bestmögliche Versorgung daheim. Wer den Pflegegrad 1 hat oder ab Pflegegrad 2 Sachleistungen nutzt, kann dieses Beratungsangebot hingegen ganz flexibel und freiwillig nutzen, um sich wertvolle Tipps und Hilfe rund um die Pflege zu sichern.