Grundpflege
Die Grundpflege ist eine Leistung für pflegebedürftige Menschen, welche vorübergehend oder dauerhaft nicht allein ihren Alltag bewältigen können. Anspruch haben Pflegebedürftige mit anerkannten Pflegegrad. Die Grundpflege gehört zu den Leistungen des SGB XI und wird bis zu einer gesetzlich festgelegten Summe von der Pflegekasse übernommen zum Beispiel
Medizinische Behandlungspflege
Die Medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten des SGB V, die auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt werden. Die Kosten werden nach Genehmigung durch die Krankenkasse von dieser übernommen. Zum Beispiel
Betreuungs- und Entlastungsleitungen
Betreuungs- und Entlastungsleistungen sollen den Alltag abwechslungsreicher gestalten und pflegende Angehörige unterstützen. Jedem Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad steht monatlich ein Betrag in Höhe von 125 Euro zur Verfügung, welcher vielseitig genutzt werden kann. Zum Beispiel