

Welche Leistungen bietet unser ambulanter Pflegedienst an?
Grundpflege (über Pflegeversicherung)
Behandlungspflege (über Krankenkasse)
Haushaltshilfe & Unterstützung im Alltag (über Pflegeversicherung)
Verhinderungspflege (über Pflegeversicherung)
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (über Pflegeversicherung)
Wie beantrage ich ambulante Pflege?
Ambulante Pflege (Sach- oder Kombinationsleistungen) beantragen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Dafür muss ein Pflegegrad vorliegen. Falls dieser noch nicht existiert, können Sie mit einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Hierbei gibt es verschiedene Wege: Ein kurzer Anruf genügt bereits, alternativ können Sie den Antrag auch schriftlich per Post oder E-Mail einreichen. Viele Pflegekassen stellen inzwischen zudem ein Online-Formular zur Verfügung.
Der Medizinische Dienst (MD) prüft dann den Pflegebedarf. Sobald ein Pflegegrad bewilligt ist, können Sie einen Pflegedienst beauftragen. Gern unterstützen wir Sie bei Antrag und Organisation.
Wie schnell kann die Pflege beginnen?
Das geht oft sehr schnell – meist innerhalb weniger Tage. Rufen Sie uns einfach an – wir finden eine Lösung und klären alles Weitere mit Ihnen.
Auch bei plötzlichen Krankenhausentlassungen oder Notfällen sind wir für Sie da.
Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad (1–5) gibt an, wie viel Unterstützung eine Person im Alltag benötigt. Je höher der Pflegegrad, desto größer der Leistungsumfang der Pflegeversicherung. Die Pflegekasse stellt drei Arten von Leistungen zur Verfügung:
-
Pflegegeld: für Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer (häusliche Pflege).
-
Pflegesachleistungen: für die professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste.
-
Kombinationsleistungen: Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, anteilig je nach Nutzung.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die monatlichen Leistungen nach Pflegegrad (Stand: 2025):
Pflegegrad | Pflegegeld (€/Monat) | Pflegesachleistung (€/Monat) |
---|---|---|
1 | – | – |
2 | 347 | 796 |
3 | 599 | 1.497 |
4 | 800 | 1.859 |
5 | 990 | 2.299 |
Was ist der Unterschied zwischen Sach- und Kombinationsleistungen?
Sachleistungen bedeuten: Ein Pflegedienst übernimmt die Pflege, und die Kosten werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet (je nach Pflegegrad bis zu einem festen Höchstbetrag).
Kombinationsleistungen verbinden professionelle Pflege mit Pflege durch Angehörige: Wird das Sachleistungsbudget nur teilweise genutzt, erhalten Angehörige zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld. So kann beides flexibel kombiniert werden.
Kommen immer dieselben Pflegekräfte / Mitarbeiter?
Wir legen großen Wert auf feste Bezugspersonen. So lernen Sie unsere Mitarbeitenden gut kennen und fühlen sich sicher.
Was bedeutet Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Sie greift, wenn die private Pflegeperson (z. B. ein Angehöriger) vorübergehend „verhindert“ ist – z. B. wegen Urlaub, Krankheit oder sonstiger Gründe zeitlich seinen Angehörigen nicht versorgen kann. In dieser Zeit kann ein Pflegedienst die Unterstützung übernehmen. Die Pflegekasse zahlt bis zu 1.612 € pro Jahr für Verhinderungspflege. Wenn das Budget für Kurzzeitpflege nicht voll genutzt wird, können bis zu 806 € zusätzlich übertragen werden – so stehen insgesamt bis zu 2.418 € im Jahr zur Verfügung. Seit 2025 ist keine Wartezeit mehr nötig: Verhinderungspflege kann direkt ab Pflegegrad 2 genutzt werden.
Wie wird abgerechnet?
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflege- oder Krankenkasse. Grundlage dafür ist der Leistungsnachweis, auf dem alle erbrachten Leistungen dokumentiert sind. Dieser wird am Ende der Leistungserbringung – meist zum Monatsende – von der pflegebedürftigen Person (oder einer bevollmächtigten Person) unterschrieben. Erst danach erfolgt die Abrechnung durch den Pflegedienst. Bei Eigenleistungen oder Zuzahlungen erfolgt eine Rechnung an die Pflegeperson oder Angehörigen.
Muss ich bei einer Verordnung für häusliche Krankenpflege zuzahlen?
Ja, gesetzlich Versicherte zahlen in der Regel 10 % der Kosten pro Verordnung, mindestens 5 €, höchstens 10 €. Die Zuzahlung ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Eine Befreiung ist bei der Krankenkasse möglich.
Was sind Investitionskosten und muss ich diese selbst zahlen?
Ja, gemäß § 82 Abs. 3 SGB XI müssen Pflegebedürftige in der ambulanten Pflege Investitionskosten selbst übernehmen. Diese dienen z. B. der Instandhaltung von Fahrzeugen, Räumen oder technischer Ausstattung. Bei uns betragen die Investitionskosten 7 % auf die erbrachten Pflegeleistungen.
Kann ich die Pflege jederzeit beenden oder ändern?
Ja, selbstverständlich. Ihre Bedürfnisse stehen bei uns im Mittelpunkt. Wenn sich etwas ändert, passen wir die Pflege flexibel an.