Einkauf, Wäsche, Wohnung. Und Zeit.
Haushaltshilfe und Betreuung zu Hause, für Ihre Eltern oder für Sie selbst. Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse bis zu 131 Euro im Monat.
- 131 Euro im Monat, schon ab Pflegegrad 1
- Keine Vorkasse, wir rechnen mit der Kasse ab
- Feste Ansprechperson zu festgelegten Zeiten
Rufen Sie am besten montags bis freitags zwischen 8 und 12 Uhr an, dann sind wir im Büro. Außerhalb dieser Zeit bleiben Sie nicht allein: Im Notfall nimmt unsere Rufbereitschaft ab.
131 Euro im Monat, die den meisten Familien niemand erklärt
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI liegt als Guthaben bei der Pflegekasse und wird nur abgerufen, wenn Sie ihn nutzen. Genau dafür ist hauswirtschaftliche Hilfe gedacht.
Was bis heute zusammengekommen ist
Zwei Angaben genügen
1.572 € stehen rechnerisch noch zur Verfügung
Was in einem Kalenderjahr nicht verbraucht wird, lässt sich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Danach verfällt der Rest ersatzlos.
Richtwert zur Orientierung, kein Bescheid. Den verbindlichen Stand führt die Pflegekasse. Wir fragen ihn im Erstgespräch für Sie ab.
Den genauen Stand führt die Pflegekasse und gibt ihn meist nur auf Nachfrage heraus. Wir fragen ihn im Erstgespräch für Sie ab.
Was die Haushaltshilfe übernimmt
Sie entscheiden, was gebraucht wird, und können es jederzeit ändern.
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Einkaufen
Nach Liste oder gemeinsam. Getränkekisten, schwere Sachen, der Weg zur Apotheke.
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Wäsche
Waschen, aufhängen, zusammenlegen, Bettwäsche wechseln, Sachen zur Änderungsschneiderei bringen.
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Wohnung in Ordnung halten
Küche und Bad, Staubsaugen, Fenster in erreichbarer Höhe, Kühlschrank ausräumen, Müll und Altpapier.
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Kochen und Essen
Warme Mahlzeit zubereiten, Vorräte kontrollieren, abgelaufene Lebensmittel aussortieren.
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Begleitung außer Haus
Zum Arzt, zur Fußpflege, zum Friedhof, zur Bank, zum Amt. Wir warten und bringen zurück.
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Post und Papierkram
Briefe sortieren, Termine im Blick behalten, Formulare der Kasse gemeinsam durchgehen.
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Zeit
Betreuung heißt: Spaziergang, Karten spielen, vorlesen, zusammen etwas erledigen. Für viele der wichtigste Teil.
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Und was sonst noch ansteht
Blumen gießen, Balkon, Vorbereitung für Besuch, Winterjacken vom Speicher. Fragen Sie einfach.
Etwas dabei, das gerade liegen bleibt?
Ein Anruf, fünf Minuten, und Sie wissen, ob es die Pflegekasse trägt.
Was die Haushaltshilfe kostet
In den meisten Fällen nichts. Es hängt am Pflegegrad und am offenen Guthaben.
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Häufigster Fall
Mit Pflegegrad
Bis zu 131 Euro im Monat übernimmt die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag. Solange der Einsatz in diesem Rahmen bleibt, entstehen für Sie keine eigenen Kosten.
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Ohne Vorkasse
Direkt mit der Kasse abgerechnet
Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung. Danach rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Es geht kein Geld über Ihr Konto und Sie reichen keine Belege ein.
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Wenn 131 Euro nicht reichen
Ab Pflegegrad 2 lassen sich zusätzlich bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsbetrags in Entlastungsleistungen umwandeln. Das rechnen wir vorher mit Ihnen durch.
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Wenn Angehörige einmal ausfallen
Pflegen Sie sonst selbst und fallen durch Urlaub, Krankheit oder einen Termin aus, springen wir über die Verhinderungspflege ein. Ab Pflegegrad 2 stehen dafür bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr bereit, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege. Eine Wartezeit gibt es seit Juli 2025 nicht mehr.
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Noch kein Pflegegrad
Dann ist es zunächst eine Leistung auf eigene Rechnung, Stundensatz auf Anfrage. Wir sagen Ihnen offen, ob ein Antrag auf einen Pflegegrad aussichtsreich ist, und helfen beim Ausfüllen.
Wie es abläuft
Vier Schritte, meist innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen.
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Sie rufen an
Sie sprechen dabei mit einem Mitarbeiter aus unserem Team. Wir fragen drei Dinge: wo die Hilfe gebraucht wird, ob ein Pflegegrad vorliegt und was am dringendsten liegen bleibt. Das dauert fünf Minuten.
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Wir kommen vorbei
Ein Termin in der Wohnung, kostenlos und ohne Verpflichtung. Angehörige können dabei sein, auch per Telefon, wenn sie weiter weg wohnen.
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Wir klären das Geld
Wir fragen bei der Pflegekasse den offenen Entlastungsbetrag ab, auch den Rest aus dem Vorjahr, und sagen Ihnen, wie viele Stunden das trägt.
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Der erste Einsatz
Festgelegte Zeiten und eine feste Ansprechperson, deren Namen Sie vorher kennen. In der Regel innerhalb von zwei Wochen, oft schneller.
Häufige Fragen
Ich suche für mich selbst, nicht für meine Eltern. Geht das auch?
Selbstverständlich. Diese Seite spricht Angehörige an, weil die Suche meistens von Töchtern und Söhnen ausgeht. Für Sie gilt aber genau dasselbe: derselbe Anspruch, dieselben Leistungen, derselbe Preis. Rufen Sie einfach an, wir klären das in fünf Minuten am Telefon.
Braucht meine Mutter oder mein Vater dafür einen Pflegegrad?
Für die Abrechnung über die Pflegekasse ja, aber es genügt Pflegegrad 1. Der wird oft unterschätzt: Viele Menschen erfüllen die Voraussetzungen, haben aber nie einen Antrag gestellt. Ohne Pflegegrad können Sie unsere Hilfe trotzdem buchen, dann als Leistung auf eigene Rechnung.
Meine Eltern bekommen schon Pflegesachleistungen. Geht beides?
Ja. Der Entlastungsbetrag ist eine eigene Leistung und wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet. Beides nebeneinander ist der Normalfall.
Können wir den Entlastungsbetrag auch für Körperpflege einsetzen?
Ab Pflegegrad 2 nicht. Das Gesetz schließt Leistungen der Selbstversorgung, also Waschen, Anziehen und Hilfe beim Essen, für die Pflegegrade 2 bis 5 ausdrücklich aus. Dafür stehen die Pflegesachleistungen zur Verfügung. Bei Pflegegrad 1 ist auch Körperpflege über den Entlastungsbetrag möglich.
Was ist mit dem Guthaben aus dem Vorjahr?
Nicht verbrauchte Beträge aus einem Kalenderjahr können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Ein Antrag ist dafür nicht nötig, die Pflegekasse führt das Guthaben automatisch weiter. Nach dem 30. Juni ist der Rest weg. Eine Ansparung über mehrere Jahre gibt es nicht.
Wer kommt zu uns ins Haus?
Eine feste Mitarbeiterin oder ein fester Mitarbeiter, nach Möglichkeit immer dieselbe Person, mit Vertretung bei Urlaub und Krankheit. Den Namen erfahren Sie vor dem ersten Einsatz. Alle Mitarbeitenden sind beim Ambulanten Krankenpflegedienst Essler GmbH angestellt, unterliegen der Schweigepflicht und sind versichert.
Wir wohnen nicht in Bautzen. Kommen Sie trotzdem?
Wir versorgen Bautzen und Umgebung sowie die Region um Weigersdorf und Hohendubrau. Ob Ihre Adresse dazugehört, sagen wir Ihnen am Telefon in einem Satz. Falls nicht, nennen wir Ihnen einen Dienst, der dort fährt.
Ändert sich an dieser Leistung demnächst etwas?
Möglicherweise. Das Bundesgesundheitsministerium hat im Juni 2026 einen Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz vorgelegt. Danach soll der Entlastungsbetrag ab 2027 durch ein sogenanntes Sozialraumbudget ersetzt werden, für Pflegegrad 1 soll die Leistung entfallen.
Auch der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege soll ab 2027 wegfallen und auf mehrere neue Budgets aufgeteilt werden.
Beschlossen ist davon nichts, und bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt die heutige Regelung unverändert. Praktisch heißt das: Wer die Ansprüche jetzt nutzt, nutzt sie sicher. Wir sagen Ihnen Bescheid, sobald es dazu etwas Verbindliches gibt.
Sind Sie ein Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe?
Der Ambulante Krankenpflegedienst Essler GmbH ist ein zugelassener ambulanter Pflegedienst und versorgt seit über 30 Jahren Menschen in der Region. Hauswirtschaft und Alltagshilfe sind ein Teil davon. Wenn sich der Bedarf ändert und Grundpflege oder Behandlungspflege dazukommt, wechseln Sie nicht den Anbieter, sondern nur die Leistung.
Sprechen Sie mit uns
Am schnellsten geht es telefonisch. Wenn Sie lieber schreiben, melden wir uns am nächsten Werktag zurück.
Anrufen
03591 / 530030Büro montags bis freitags, 8 bis 12 Uhr.
Außerhalb der Bürozeit ist die Rufbereitschaft für Notfälle erreichbar.
Vorbeikommen
Ambulanter Krankenpflegedienst Essler GmbHLöbauer Straße 37
02625 Bautzen
info@pflegedienst-essler.de
Rückruf vereinbaren
Sie haben einen Brief von uns bekommen?
Dann finden Sie hier, woher wir Ihre Anschrift haben und wie Sie widersprechen können. Diese Angaben erfüllen die Informationspflicht nach Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung.
Verantwortlich für die Verarbeitung
Ambulanter Krankenpflegedienst Essler GmbH, Löbauer Straße 37, 02625 Bautzen, Telefon 03591 / 530030, info@pflegedienst-essler.de. Vertreten durch den Geschäftsführer Jens Essler. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@pflegedienst-essler.de.
Welche Daten wir verarbeiten und woher sie stammen
Wir verarbeiten ausschließlich Anschriften, also Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Diese stammen aus der öffentlich zugänglichen Kartendatenbank OpenStreetMap, die unter der Open Database License steht. Angaben zu Ihrer Person, zu Ihrem Gesundheitszustand oder zu einem Pflegebedarf liegen uns nicht vor und werden von uns auch nicht erhoben. Ein Brief von uns sagt nichts darüber aus, was wir über Sie wissen.
Zweck und Rechtsgrundlage
Wir verwenden die Anschriften, um in unserem Einzugsgebiet postalisch über unsere Leistungen zu informieren. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der Direktwerbung für unsere Dienstleistungen; auf dieses Interesse verweist auch Erwägungsgrund 47 der DSGVO ausdrücklich.
Wer die Daten erhält
Zur Herstellung und zum Versand der Briefe setzen wir eine Druckerei sowie ein Postzustellunternehmen ein. Diese sind vertraglich als Auftragsverarbeiter gebunden und dürfen die Daten ausschließlich für diesen Zweck verwenden. Eine Übermittlung in Länder außerhalb der Europäischen Union findet nicht statt. Ihre Daten werden nicht verkauft und nicht an Dritte zu deren eigenen Zwecken weitergegeben.
Wie lange wir die Daten speichern
Die Anschriften löschen wir spätestens sechs Monate nach Abschluss der jeweiligen Aussendung. Widersprechen Sie der Werbung, nehmen wir Ihre Anschrift dauerhaft in eine Sperrliste auf. Diese eine Speicherung ist notwendig, damit Sie nicht erneut angeschrieben werden, und dient allein Ihrem Schutz.
Ihr Widerspruchsrecht: Sie können der Verwendung Ihrer Anschrift für Werbung jederzeit widersprechen, ohne Angabe von Gründen und ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen. Wir schreiben Sie danach nicht mehr an. Rechtsgrundlage ist Artikel 21 Absatz 2 DSGVO.
Ein Anruf unter 03591 / 530030, eine E-Mail an datenschutz@pflegedienst-essler.de oder eine formlose Postkarte an die oben genannte Anschrift genügt.
Ihre weiteren Rechte
- Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten nach Artikel 15 DSGVO
- Berichtigung unrichtiger Daten nach Artikel 16 DSGVO
- Löschung nach Artikel 17 DSGVO
- Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO
- Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO. Für uns zuständig ist die Sächsische Datenschutzbeauftragte, Devrientstraße 5, 01067 Dresden.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profilbildung nach Artikel 22 DSGVO findet nicht statt. Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet, uns Daten bereitzustellen; das Anschreiben erfolgt ohne Ihr Zutun.
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, verfügbar unter der Open Database License.