03591 / 530030
Bautzen, Weigersdorf und Umgebung

Einkauf, Wäsche, Wohnung. Und Zeit.

Haushaltshilfe und Betreuung zu Hause, für Ihre Eltern oder für Sie selbst. Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse bis zu 131 Euro im Monat.

  • 131 Euro im Monat, schon ab Pflegegrad 1
  • Keine Vorkasse, wir rechnen mit der Kasse ab
  • Feste Ansprechperson zu festgelegten Zeiten

Rufen Sie am besten montags bis freitags zwischen 8 und 12 Uhr an, dann sind wir im Büro. Außerhalb dieser Zeit bleiben Sie nicht allein: Im Notfall nimmt unsere Rufbereitschaft ab.

Ein Mitarbeiter aus dem Team trägt die Einkaufstüte, eine ältere Frau geht mit Rollator daneben.
KI-generiertes Symbolbild
Auch nach Feierabendim Notfall geht immer jemand ran
Seit über 30 Jahrenin der Region zu Hause
Feste Ansprechpersonein Name, den Sie vorher kennen
Ohne Vorkassewir rechnen mit der Pflegekasse ab

131 Euro im Monat, die den meisten Familien niemand erklärt

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI liegt als Guthaben bei der Pflegekasse und wird nur abgerufen, wenn Sie ihn nutzen. Genau dafür ist hauswirtschaftliche Hilfe gedacht.

Was bis heute zusammengekommen ist

Zwei Angaben genügen

Entlastungsbetrag bisher genutzt

1.572 € stehen rechnerisch noch zur Verfügung

Jan131 €
Feb131 €
Mär131 €
Apr131 €
Mai131 €
Jun131 €
Jul131 €
Aug131 €
Sep131 €
Okt131 €
Nov131 €
Dez131 €
30. Juni

Was in einem Kalenderjahr nicht verbraucht wird, lässt sich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Danach verfällt der Rest ersatzlos.

Betrag gemeinsam prüfen

Richtwert zur Orientierung, kein Bescheid. Den verbindlichen Stand führt die Pflegekasse. Wir fragen ihn im Erstgespräch für Sie ab.

Den genauen Stand führt die Pflegekasse und gibt ihn meist nur auf Nachfrage heraus. Wir fragen ihn im Erstgespräch für Sie ab.

Was die Haushaltshilfe übernimmt

Sie entscheiden, was gebraucht wird, und können es jederzeit ändern.

  • Einkaufen

    Nach Liste oder gemeinsam. Getränkekisten, schwere Sachen, der Weg zur Apotheke.

  • Wäsche

    Waschen, aufhängen, zusammenlegen, Bettwäsche wechseln, Sachen zur Änderungsschneiderei bringen.

  • Wohnung in Ordnung halten

    Küche und Bad, Staubsaugen, Fenster in erreichbarer Höhe, Kühlschrank ausräumen, Müll und Altpapier.

  • Kochen und Essen

    Warme Mahlzeit zubereiten, Vorräte kontrollieren, abgelaufene Lebensmittel aussortieren.

  • Begleitung außer Haus

    Zum Arzt, zur Fußpflege, zum Friedhof, zur Bank, zum Amt. Wir warten und bringen zurück.

  • Post und Papierkram

    Briefe sortieren, Termine im Blick behalten, Formulare der Kasse gemeinsam durchgehen.

  • Zeit

    Betreuung heißt: Spaziergang, Karten spielen, vorlesen, zusammen etwas erledigen. Für viele der wichtigste Teil.

  • Und was sonst noch ansteht

    Blumen gießen, Balkon, Vorbereitung für Besuch, Winterjacken vom Speicher. Fragen Sie einfach.

Etwas dabei, das gerade liegen bleibt?

Ein Anruf, fünf Minuten, und Sie wissen, ob es die Pflegekasse trägt.

Was die Haushaltshilfe kostet

In den meisten Fällen nichts. Es hängt am Pflegegrad und am offenen Guthaben.

  • Häufigster Fall

    Mit Pflegegrad

    Bis zu 131 Euro im Monat übernimmt die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag. Solange der Einsatz in diesem Rahmen bleibt, entstehen für Sie keine eigenen Kosten.

  • Ohne Vorkasse

    Direkt mit der Kasse abgerechnet

    Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung. Danach rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Es geht kein Geld über Ihr Konto und Sie reichen keine Belege ein.

  • Wenn 131 Euro nicht reichen

    Ab Pflegegrad 2 lassen sich zusätzlich bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsbetrags in Entlastungsleistungen umwandeln. Das rechnen wir vorher mit Ihnen durch.

  • Wenn Angehörige einmal ausfallen

    Pflegen Sie sonst selbst und fallen durch Urlaub, Krankheit oder einen Termin aus, springen wir über die Verhinderungspflege ein. Ab Pflegegrad 2 stehen dafür bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr bereit, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege. Eine Wartezeit gibt es seit Juli 2025 nicht mehr.

  • Noch kein Pflegegrad

    Dann ist es zunächst eine Leistung auf eigene Rechnung, Stundensatz auf Anfrage. Wir sagen Ihnen offen, ob ein Antrag auf einen Pflegegrad aussichtsreich ist, und helfen beim Ausfüllen.

Wie es abläuft

Vier Schritte, meist innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen.

  1. Sie rufen an

    Sie sprechen dabei mit einem Mitarbeiter aus unserem Team. Wir fragen drei Dinge: wo die Hilfe gebraucht wird, ob ein Pflegegrad vorliegt und was am dringendsten liegen bleibt. Das dauert fünf Minuten.

  2. Wir kommen vorbei

    Ein Termin in der Wohnung, kostenlos und ohne Verpflichtung. Angehörige können dabei sein, auch per Telefon, wenn sie weiter weg wohnen.

  3. Wir klären das Geld

    Wir fragen bei der Pflegekasse den offenen Entlastungsbetrag ab, auch den Rest aus dem Vorjahr, und sagen Ihnen, wie viele Stunden das trägt.

  4. Der erste Einsatz

    Festgelegte Zeiten und eine feste Ansprechperson, deren Namen Sie vorher kennen. In der Regel innerhalb von zwei Wochen, oft schneller.

Ein Mitarbeiter aus dem Team saugt das Wohnzimmer, die Kundin liest auf dem Sofa.
KI-generiertes Symbolbild
Ein Mitarbeiter aus dem Team wischt den Wohnzimmertisch, die Kundin sitzt mit einer Tasse dabei.
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Häufige Fragen

Ich suche für mich selbst, nicht für meine Eltern. Geht das auch?

Selbstverständlich. Diese Seite spricht Angehörige an, weil die Suche meistens von Töchtern und Söhnen ausgeht. Für Sie gilt aber genau dasselbe: derselbe Anspruch, dieselben Leistungen, derselbe Preis. Rufen Sie einfach an, wir klären das in fünf Minuten am Telefon.

Braucht meine Mutter oder mein Vater dafür einen Pflegegrad?

Für die Abrechnung über die Pflegekasse ja, aber es genügt Pflegegrad 1. Der wird oft unterschätzt: Viele Menschen erfüllen die Voraussetzungen, haben aber nie einen Antrag gestellt. Ohne Pflegegrad können Sie unsere Hilfe trotzdem buchen, dann als Leistung auf eigene Rechnung.

Meine Eltern bekommen schon Pflegesachleistungen. Geht beides?

Ja. Der Entlastungsbetrag ist eine eigene Leistung und wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet. Beides nebeneinander ist der Normalfall.

Können wir den Entlastungsbetrag auch für Körperpflege einsetzen?

Ab Pflegegrad 2 nicht. Das Gesetz schließt Leistungen der Selbstversorgung, also Waschen, Anziehen und Hilfe beim Essen, für die Pflegegrade 2 bis 5 ausdrücklich aus. Dafür stehen die Pflegesachleistungen zur Verfügung. Bei Pflegegrad 1 ist auch Körperpflege über den Entlastungsbetrag möglich.

Was ist mit dem Guthaben aus dem Vorjahr?

Nicht verbrauchte Beträge aus einem Kalenderjahr können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Ein Antrag ist dafür nicht nötig, die Pflegekasse führt das Guthaben automatisch weiter. Nach dem 30. Juni ist der Rest weg. Eine Ansparung über mehrere Jahre gibt es nicht.

Wer kommt zu uns ins Haus?

Eine feste Mitarbeiterin oder ein fester Mitarbeiter, nach Möglichkeit immer dieselbe Person, mit Vertretung bei Urlaub und Krankheit. Den Namen erfahren Sie vor dem ersten Einsatz. Alle Mitarbeitenden sind beim Ambulanten Krankenpflegedienst Essler GmbH angestellt, unterliegen der Schweigepflicht und sind versichert.

Wir wohnen nicht in Bautzen. Kommen Sie trotzdem?

Wir versorgen Bautzen und Umgebung sowie die Region um Weigersdorf und Hohendubrau. Ob Ihre Adresse dazugehört, sagen wir Ihnen am Telefon in einem Satz. Falls nicht, nennen wir Ihnen einen Dienst, der dort fährt.

Ändert sich an dieser Leistung demnächst etwas?

Möglicherweise. Das Bundesgesundheitsministerium hat im Juni 2026 einen Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz vorgelegt. Danach soll der Entlastungsbetrag ab 2027 durch ein sogenanntes Sozialraumbudget ersetzt werden, für Pflegegrad 1 soll die Leistung entfallen.

Auch der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege soll ab 2027 wegfallen und auf mehrere neue Budgets aufgeteilt werden.

Beschlossen ist davon nichts, und bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt die heutige Regelung unverändert. Praktisch heißt das: Wer die Ansprüche jetzt nutzt, nutzt sie sicher. Wir sagen Ihnen Bescheid, sobald es dazu etwas Verbindliches gibt.

Sind Sie ein Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe?

Der Ambulante Krankenpflegedienst Essler GmbH ist ein zugelassener ambulanter Pflegedienst und versorgt seit über 30 Jahren Menschen in der Region. Hauswirtschaft und Alltagshilfe sind ein Teil davon. Wenn sich der Bedarf ändert und Grundpflege oder Behandlungspflege dazukommt, wechseln Sie nicht den Anbieter, sondern nur die Leistung.

Rückruf vereinbaren

Name und Telefonnummer benötigen wir, um zurückrufen zu können.

Sie haben einen Brief von uns bekommen?

Dann finden Sie hier, woher wir Ihre Anschrift haben und wie Sie widersprechen können. Diese Angaben erfüllen die Informationspflicht nach Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung.

Verantwortlich für die Verarbeitung

Ambulanter Krankenpflegedienst Essler GmbH, Löbauer Straße 37, 02625 Bautzen, Telefon 03591 / 530030, info@pflegedienst-essler.de. Vertreten durch den Geschäftsführer Jens Essler. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@pflegedienst-essler.de.

Welche Daten wir verarbeiten und woher sie stammen

Wir verarbeiten ausschließlich Anschriften, also Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Diese stammen aus der öffentlich zugänglichen Kartendatenbank OpenStreetMap, die unter der Open Database License steht. Angaben zu Ihrer Person, zu Ihrem Gesundheitszustand oder zu einem Pflegebedarf liegen uns nicht vor und werden von uns auch nicht erhoben. Ein Brief von uns sagt nichts darüber aus, was wir über Sie wissen.

Zweck und Rechtsgrundlage

Wir verwenden die Anschriften, um in unserem Einzugsgebiet postalisch über unsere Leistungen zu informieren. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der Direktwerbung für unsere Dienstleistungen; auf dieses Interesse verweist auch Erwägungsgrund 47 der DSGVO ausdrücklich.

Wer die Daten erhält

Zur Herstellung und zum Versand der Briefe setzen wir eine Druckerei sowie ein Postzustellunternehmen ein. Diese sind vertraglich als Auftragsverarbeiter gebunden und dürfen die Daten ausschließlich für diesen Zweck verwenden. Eine Übermittlung in Länder außerhalb der Europäischen Union findet nicht statt. Ihre Daten werden nicht verkauft und nicht an Dritte zu deren eigenen Zwecken weitergegeben.

Wie lange wir die Daten speichern

Die Anschriften löschen wir spätestens sechs Monate nach Abschluss der jeweiligen Aussendung. Widersprechen Sie der Werbung, nehmen wir Ihre Anschrift dauerhaft in eine Sperrliste auf. Diese eine Speicherung ist notwendig, damit Sie nicht erneut angeschrieben werden, und dient allein Ihrem Schutz.

Ihr Widerspruchsrecht: Sie können der Verwendung Ihrer Anschrift für Werbung jederzeit widersprechen, ohne Angabe von Gründen und ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen. Wir schreiben Sie danach nicht mehr an. Rechtsgrundlage ist Artikel 21 Absatz 2 DSGVO.

Ein Anruf unter 03591 / 530030, eine E-Mail an datenschutz@pflegedienst-essler.de oder eine formlose Postkarte an die oben genannte Anschrift genügt.

Ihre weiteren Rechte

  • Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten nach Artikel 15 DSGVO
  • Berichtigung unrichtiger Daten nach Artikel 16 DSGVO
  • Löschung nach Artikel 17 DSGVO
  • Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO
  • Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO. Für uns zuständig ist die Sächsische Datenschutzbeauftragte, Devrientstraße 5, 01067 Dresden.

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profilbildung nach Artikel 22 DSGVO findet nicht statt. Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet, uns Daten bereitzustellen; das Anschreiben erfolgt ohne Ihr Zutun.

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, verfügbar unter der Open Database License.

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