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Ambulante Pflege

Slide Unsere Leistungen Unsere Leistungen Der Mensch im Mittelpunkt

Zuhause bleiben, gut versorgt sein. Unser Team kommt zu Ihnen und übernimmt alles, was Sie brauchen, von der täglichen Körperpflege bis zur medizinischen Behandlung. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflege-/ Krankenkasse ab.

Grundpflege

Die Grundpflege ist eine Leistung für pflegebedürftige Menschen, welche vorübergehend oder dauerhaft nicht allein ihren Alltag bewältigen können. Anspruch haben Pflegebedürftige mit anerkannten Pflegegrad. Die Grundpflege gehört zu den Leistungen des SGB XI und wird bis zu einer gesetzlich festgelegten Summe von der Pflegekasse übernommen zum Beispiel

Unterstützung bei der Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden
An- und Auskleiden
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Verabreichen von Sondenkost

Medizinische Behandlungspflege

Die Medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten des SGB V, die auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt werden. Die Kosten werden nach Genehmigung durch die Krankenkasse von dieser übernommen. Zum Beispiel

Medikamentengabe
Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen
Kompressionsverbände an-/ablegen
Blutzuckermessung
Insulininjektion
Wundversorgung / Verbandswechsel
Portversorgung
Medizinische Behandlungspflege

Sie haben Fragen oder brauchen sofort Hilfe? Rufen Sie uns jetzt an und vereinbaren einen Erstbesuch innerhalb der nächsten 48 Stunden!

Ambulante Pflege zu Hause, in Bautzen und Umgebung

Wir kommen zu Ihnen, von der täglichen Körperpflege bis zur Wundversorgung. Abgerechnet wird direkt mit Ihrer Pflege- oder Krankenkasse.

Über 50Mitarbeitende
Über 250Patienten zu Hause
Rufbereitschaftnachts und am Wochenende
Seit 1991in der Region zu Hause

Zwei Arten von Pflege, zwei Kassen

Das verwechseln viele, und es ist wichtig: Wer was bezahlt, hängt davon ab, welche Hilfe gebraucht wird.

Zahlt die Pflegekasse Grundpflege

Hilfe bei allem, was man früher selbst konnte. Voraussetzung ist ein Pflegegrad ab 2.

  • Waschen, Duschen, Baden
  • An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Essen und Trinken
  • Toilettengang und Inkontinenzversorgung
  • Aufstehen, Hinlegen, Umlagern
Zahlt die Krankenkasse Behandlungspflege

Medizinische Versorgung, die der Arzt verordnet. Dafür braucht es keinen Pflegegrad.

  • Medikamente richten und geben
  • Insulin spritzen, Blutzucker messen
  • Kompressionsstrümpfe und Verbände
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Portversorgung und Sondenkost

Beides lässt sich kombinieren. Viele unserer Patienten bekommen morgens Grundpflege und abends ihre Medikamente, bei einem einzigen Besuch.

Was die Pflegekasse zahlt

Für die Grundpflege gibt es je nach Pflegegrad ein monatliches Budget, die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Bis zu dieser Höhe rechnen wir direkt mit der Kasse ab.

Monatliches Budget für den Pflegedienst

Stand 2026

Pflegegrad 2796 €
Pflegegrad 31.497 €
Pflegegrad 41.859 €
Pflegegrad 52.299 €
Was davon nicht genutzt wird, zahlt die Kasse anteilig als Pflegegeld aus. Das nennt sich Kombinationsleistung und rechnen wir Ihnen vorher durch.
Was Sie selbst tragen

Investitionskosten von 7 Prozent auf die erbrachten Pflegeleistungen, so wie es § 82 SGB XI vorsieht. Bei der Behandlungspflege leisten gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung, die auf 28 Tage im Jahr begrenzt ist. Wer die Belastungsgrenze erreicht, kann sich bei der Krankenkasse befreien lassen.

Genaue Beträge und weitere Fragen zur Abrechnung finden Sie in unseren häufigen Fragen.

So beginnt die Pflege

Meist innerhalb weniger Tage. Nach einem Krankenhausaufenthalt auch schneller.

  1. Sie rufen an

    Wir fragen, was gebraucht wird, ob ein Pflegegrad oder eine ärztliche Verordnung vorliegt und ab wann. Das dauert ein paar Minuten.

  2. Wir kommen zum Erstgespräch

    Zu Ihnen nach Hause, kostenlos und unverbindlich. Wir sehen uns die Situation an und besprechen, zu welchen Zeiten wir kommen.

  3. Wir klären den Papierkram

    Pflegevertrag, Antrag bei der Kasse, Genehmigung der Verordnung. Das meiste übernehmen wir. Noch kein Pflegegrad? Wir helfen beim Antrag und bereiten den Termin mit dem Medizinischen Dienst mit Ihnen vor.

  4. Die Pflege beginnt

    Zu festen Zeiten. Wir planen unsere Touren so, dass möglichst dieselben Kolleginnen und Kollegen zu Ihnen kommen.

Entlassung aus dem Krankenhaus steht an?

Dann zählt jeder Tag. Rufen Sie uns an, sobald der Termin feststeht. Wir stimmen uns mit dem Sozialdienst der Klinik ab.

Was vor der Entlassung zu tun ist

Häufige Fragen

Kommen Sie auch zu uns?

Wir versorgen Patienten in Bautzen, Hohendubrau und den umliegenden Gemeinden. Ob Ihr Ort dazugehört, klären wir in einem kurzen Anruf.

Kommen immer dieselben Pflegekräfte?

Wir planen die Touren so, dass möglichst dieselben Kolleginnen und Kollegen zu Ihnen kommen. Bei Urlaub, Krankheit oder Wochenenddiensten übernimmt jemand anderes aus dem Team. Ganz ausschließen können wir Wechsel ehrlicherweise nicht.

Was passiert nachts oder am Wochenende?

Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie unsere Rufbereitschaft unter 03591 / 53 00 30. Bitte nur bei dringenden Anliegen, alles andere klären wir werktags.

Wir sind bei einem anderen Pflegedienst. Können wir wechseln?

Ja. Pflegebedürftige können ihren Pflegevertrag jederzeit kündigen. Wir besprechen mit Ihnen, ab wann wir übernehmen, damit keine Lücke entsteht.

Wir haben noch keinen Pflegegrad.

Für die Behandlungspflege brauchen Sie keinen, nur eine ärztliche Verordnung. Für die Grundpflege schon. Wir helfen beim Antrag und sagen Ihnen offen, ob er aussichtsreich ist.

Stefanie Müller, Pflegedienstleitung ambulant
Unverbindlich und kostenfrei Sprechen wir darüber

Rufen Sie an oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Wir kommen zu Ihnen, sehen uns die Situation an und sagen Ihnen ehrlich, was wir leisten können.

Stefanie Müller Pflegedienstleitung ambulant

Ambulanter Krankenpflegedienst Essler GmbH
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Büro montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr

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