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Hauswirtschaft & Alltagsbetreuung

Slide Unterstützung im Alltag Gut versorgt. Gut begleitet.

Haushaltshilfe und Alltagsbetreuung

Unser Pflegedienst bietet Haushaltshilfe und Alltagsbetreuung direkt bei Ihnen zuhause. Wir unterstützen Sie oder Ihre Angehörigen dort, wo Hilfe gebraucht wird, ohne dass ein Umzug ins Pflegeheim nötig wird.

Der Alltag zuhause soll schön bleiben, auch wenn vieles schwerer fällt als früher. Wir helfen dabei: mit praktischer Unterstützung im Haushalt und echter Begleitung im Alltag.

Ob Wohnung reinigen, Einkaufen erledigen, gemeinsam kochen oder einfach spazieren gehen und reden, wir sind für Sie da.

Was wir übernehmen:

Haushaltshilfe
Reinigen der Wohnung
Unterstützung beim Einkaufen
Gedächtnistraining
Spiele und Spaziergänge

Gut zu wissen: Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag von 131,00 Euro zu, den Sie genau für diese Leistungen einsetzen können. Wir helfen Ihnen auch dabei, alles unkompliziert mit der Pflegekasse abzuwickeln.

Sie haben Fragen oder brauchen sofort Hilfe? Rufen Sie uns jetzt an und vereinbaren einen Erstbesuch innerhalb der nächsten 48 Stunden!

Hilfe im Haushalt. Und jemand, der Zeit hat.

Hauswirtschaft und Alltagsbetreuung in Bautzen, Hohendubrau und Umgebung. Für Ihre Eltern oder für Sie selbst. Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse.

131 €im Monat ab Pflegegrad 1
Ohne Vorkassewir rechnen mit der Kasse ab
Feste Personein Name, den Sie kennen
Seit 1991in der Region zu Hause

Was liegen bleibt, übernehmen wir

Sie entscheiden, was gebraucht wird, und können es jederzeit ändern.

Einkaufen

Nach Liste oder gemeinsam. Getränkekisten, schwere Sachen, der Weg zur Apotheke.

Wohnung in Ordnung halten

Küche und Bad, Staubsaugen, Fenster in erreichbarer Höhe, Müll und Altpapier.

Wäsche

Waschen, aufhängen, zusammenlegen, Bettwäsche wechseln.

Kochen

Eine warme Mahlzeit zubereiten, Vorräte prüfen, Abgelaufenes aussortieren.

Begleitung außer Haus

Zum Arzt, zur Bank, zum Friedhof oder zum Amt. Wir warten und bringen zurück.

Zeit

Spazieren gehen, Karten spielen, vorlesen, erzählen. Für viele der wichtigste Teil.

Eine Mitarbeiterin des Ambulanten Krankenpflegedienstes Essler unterstützt eine Kundin in ihrer Wohnung.
Feste Zeiten, feste Ansprechperson. Den Namen erfahren Sie vor dem ersten Einsatz.

Was es kostet

In den meisten Fällen nichts. Es hängt am Pflegegrad und am offenen Guthaben bei der Pflegekasse.

131 Euro im Monat, die viele Familien nie abrufen

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu. Er liegt als Guthaben bei der Pflegekasse und wird nur ausgezahlt, wenn Sie ihn nutzen. Was in einem Jahr übrig bleibt, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Danach verfällt es.

Ausrechnen, was bei Ihnen noch offen ist
Mit Pflegegrad

Bis zu 131 Euro im Monat übernimmt die Pflegekasse. Solange der Einsatz in diesem Rahmen bleibt, zahlen Sie nichts. Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung, danach rechnen wir direkt mit der Kasse ab. Es geht kein Geld über Ihr Konto.

Wenn 131 Euro nicht reichen

Ab Pflegegrad 2 zählt Hilfe im Haushalt auch zu den Pflegesachleistungen. Was davon genutzt wird, mindert allerdings anteilig das Pflegegeld. Wir rechnen beides vorher mit Ihnen durch.

Noch kein Pflegegrad

Dann ist es zunächst eine Leistung auf eigene Rechnung. Wir sagen Ihnen offen, ob ein Antrag auf einen Pflegegrad aussichtsreich ist, und helfen beim Ausfüllen.

So läuft es ab

Vier Schritte, meist innerhalb von zwei Wochen.

  1. Sie rufen an

    Wir fragen, wo die Hilfe gebraucht wird, ob ein Pflegegrad vorliegt und was am dringendsten liegen bleibt. Das dauert fünf Minuten.

  2. Wir kommen vorbei

    Ein Termin in der Wohnung, kostenlos und ohne Verpflichtung. Angehörige können dabei sein, auch per Telefon.

  3. Wir klären das Geld

    Wir fragen bei der Pflegekasse den offenen Betrag ab, auch den Rest aus dem Vorjahr, und sagen Ihnen, wie viele Stunden das trägt.

  4. Der erste Einsatz

    Zu festen Zeiten, mit einer festen Ansprechperson und Vertretung bei Urlaub oder Krankheit.

Häufige Fragen

Können wir den Betrag auch für Körperpflege einsetzen?

Ab Pflegegrad 2 nicht. Waschen, Anziehen und Hilfe beim Essen sind für die Pflegegrade 2 bis 5 ausdrücklich ausgeschlossen, dafür gibt es die Pflegesachleistungen. Bei Pflegegrad 1 ist auch Körperpflege über den Entlastungsbetrag möglich.

Meine Eltern bekommen schon Pflegesachleistungen. Geht beides?

Ja. Der Entlastungsbetrag ist eine eigene Leistung und wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen angerechnet.

Ich suche für mich selbst, nicht für meine Eltern.

Dann gilt für Sie genau dasselbe: derselbe Anspruch, dieselben Leistungen. Rufen Sie einfach an.

Ändert sich an dieser Leistung demnächst etwas?

Möglicherweise. Ein Gesetzentwurf sieht vor, den Entlastungsbetrag ab 2027 umzubauen. Beschlossen ist davon nichts, bis dahin gilt die heutige Regelung unverändert. Wer den Anspruch jetzt nutzt, nutzt ihn sicher.

Mehr Fragen und Antworten sowie den Guthabenrechner finden Sie auf unserer ausführlichen Seite zur Haushaltshilfe.

Unverbindlich und kostenfrei Etwas dabei, das gerade liegen bleibt?

Ein Anruf, fünf Minuten, und Sie wissen, ob es die Pflegekasse trägt.

Büro montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie in dringenden Fällen unsere Rufbereitschaft unter derselben Nummer.

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