Für Menschen, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen einen beratenden Pflegeeinsatz in Anspruch zu nehmen – als Unterstützung für eine bestmögliche Versorgung daheim.
Wer den Pflegegrad 1 hat oder ab Pflegegrad 2 Sachleistungen nutzt, kann dieses Beratungsangebot hingegen ganz flexibel und freiwillig nutzen, um sich wertvolle Tipps und Hilfe rund um die Pflege zu sichern.