29. September Dienstag
Nachmittag
Herbstlicht - Warm & Wohlfühlend
- Abholung
- ab 14:30 Uhr
- Zurück
- gegen 17:30 Uhr
- Ziel
- Bautzen
Wir holen Sie zu Hause ab, fahren gemeinsam los und bringen Sie danach wieder zurück. Mal ein Nachmittag hier in Bautzen, mal ein Ausflug nach Pulsnitz, Kamenz oder Dresden. Eine Betreuungskraft ist die ganze Zeit dabei.
Sie melden Ihre Mutter oder Ihren Vater an? Tragen Sie sich unten als Ansprechpartner ein. Abholzeit, Hilfsmittel und die Abrechnung mit der Pflegekasse klären wir dann telefonisch mit Ihnen, nicht mit dem Gast.
Angemeldet wird telefonisch oder über das Formular weiter unten. Die Plätze vergeben wir in der Reihenfolge der Anmeldungen.
29. September Dienstag
Nachmittag
27. Oktober Dienstag
Nachmittag
17. November Dienstag
Ausflug
Diese Fahrt ist ausgebucht. Melden Sie sich trotzdem, wir führen eine Warteliste.
24. November Dienstag
Nachmittag
4. Dezember Freitag
Ausflug
15. Dezember Dienstag
Nachmittag
Kein passender Termin dabei? Tragen Sie sich unverbindlich in unsere Liste ein. Wir melden uns, sobald die Termine für das nächste Halbjahr stehen. Ab sechs Anmeldungen fahren wir auch ein Ziel an, das Sie sich wünschen.
Sie müssen nichts organisieren und niemanden bitten, Sie zu fahren. Wir kommen zur Wohnung und bringen Sie dorthin zurück, ob es ein Nachmittag ist oder ein ganzer Tag.
Unsere Betreuungskraft klingelt an der Wohnungstür, hilft beim Anziehen der Jacke und auf dem Weg zum Bus.
Der Kleinbus hat einen niedrigen Einstieg, und beim Einsteigen wird geholfen. Einen Rollator nehmen wir in der Regel mit, sagen Sie ihn bitte bei der Anmeldung an.
Kaffee, Basteln, ein Markt oder eine Besichtigung, je nach Termin. Wer sich hinsetzen möchte, setzt sich hin. Es gibt kein Programm, das durchgezogen werden muss.
Wir bringen alle bis in die Wohnung und gehen erst, wenn jemand gut angekommen ist. Gab es unterwegs etwas, das die Familie wissen sollte, melden wir uns.
Alles eigene Aufnahmen, entstanden bei uns im Haus und unterwegs.
Das geht ohne Weiteres:
Das klären wir vorher im Gespräch:
Was nicht geht: die Fahrt im Rollstuhl. Unsere Kleinbusse haben keinen Rollstuhlplatz und keine Rampe. Wer ein paar Schritte mit Hilfe gehen und im Sitz Platz nehmen kann, ist willkommen, der Rollstuhl bleibt dann zu Hause.
Und keine größeren pflegerischen Maßnahmen. Absaugen, Sondenkost und Ähnliches gehören in die häusliche Versorgung, nicht in eine Gruppenveranstaltung. Unsere Betreuungskraft ist zur Begleitung dabei, nicht für Behandlungspflege unterwegs.
Rufen Sie im Zweifel einfach an. Wir sagen ehrlich, ob eine Fahrt passt oder ob sie zu anstrengend wäre.
Für viele Familien bleibt am Ende wenig oder gar nichts übrig, weil zwei Leistungen der Pflegekasse dafür da sind und ohnehin verfallen würden.
131 Euromonatlich, ab Pflegegrad 1
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er ist für Betreuung und Begleitung gedacht, also genau für einen Termin wie diesen. Nicht abgerufene Beträge verfallen.
Voraussetzung: ein anerkannter Pflegegrad, mindestens Grad 1. Gezahlt wird die Betreuung, nicht Eintritt oder Kaffee.
3.539 Euroim Jahr, ab Pflegegrad 2
Werden Sie zu Hause von einem Angehörigen gepflegt, hat er in dieser Zeit frei. Genau dafür gibt es den Gemeinsamen Jahresbetrag. Bleibt die Vertretung unter acht Stunden, wird das Pflegegeld nicht gekürzt und der Tag zählt nicht auf die 56 Tage.
Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 2 und eine Pflegeperson, die Sie zu Hause versorgt. Der Betrag gilt für das ganze Jahr und für alle Vertretungen zusammen.
Festpreisohne Pflegegrad
Ohne Pflegegrad oder wenn die Budgets aufgebraucht sind, zahlen Sie einen festen Beitrag je Termin. Wie hoch er ausfällt, hängt vom Ziel ab; wir nennen ihn Ihnen bei der Anmeldung. Sie bekommen eine Rechnung, keine Mitgliedschaft und kein Abonnement.
Voraussetzung: keine. Diesen Weg kann jeder gehen, auch ohne Pflegegrad und ohne Kunde bei uns zu sein.
Was am Ende wirklich übernommen wird, hängt von Ihrem Pflegegrad und Ihrer Kasse ab. Wir rechnen es Ihnen vor der ersten Teilnahme aus, schriftlich, und Sie müssen dafür nicht ins Büro kommen. Erst danach entscheiden Sie.
Stand der genannten Beträge: 2026. Der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gilt nach heutiger Rechtslage bis Ende 2026. Er kann nicht ins nächste Jahr übertragen werden.
Nein. Die Ausfahrten stehen allen offen. Viele Familien lernen uns hier zum ersten Mal kennen. Ein Vertrag entsteht dadurch nicht, und wir sprechen Sie an diesem Tag auch nicht auf unsere Pflegeleistungen an.
Genau dafür ist das Formular unten gedacht: Sie tragen sich als Angehöriger ein und geben die Daten Ihrer Mutter an. Oder Sie rufen an, das dauert fünf Minuten. Wir schicken die Bestätigung dorthin, wo Sie sie haben möchten.
Wird jemand krank, sagen Sie bis zum Vortag ab und zahlen nichts. Müssen wir eine Fahrt absagen, etwa wegen Sturm oder Glätte, erstatten wir bereits gezahlte Beträge vollständig und bieten den Ersatztermin zuerst den Betroffenen an.
Es fahren unsere eigenen Fahrzeuge und unsere eigenen Mitarbeiter. Mit an Bord ist immer mindestens eine Betreuungskraft, die nicht fährt, sondern sich ausschließlich um die Gäste kümmert.
Wir rechnen die Betreuungsleistung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, wenn Sie uns dafür eine Abtretungserklärung unterschreiben. Sie bekommen dann nur noch die Rechnung über den Eigenanteil. Wenn Sie lieber selbst einreichen, stellen wir Ihnen eine Rechnung aus, die alle Angaben enthält, die die Kasse verlangt.
Ja. Ab sechs Personen stellen wir eine Fahrt nach Ihrem Wunschziel zusammen. Schreiben Sie das ins Bemerkungsfeld oder rufen Sie an, dann machen wir Ihnen ein Angebot.
Sie können sich verbindlich für einen Termin anmelden oder sich unverbindlich vormerken lassen. Wir melden uns am nächsten Werktag.
Büro Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Außerhalb der Bürozeit sind wir rund um die Uhr erreichbar.